Arbeitslosengeld II-Empfängern steht kein eigener PC als Erstausstattung zu. Dies entschied das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen nun im Fall einer Bedürftigen (Akten zeichen: L 6 AS 297/ 10 B ).
Die Frage ist nun ob ein Computer zum Grundbedarf in unserer Informationsgesellschaft gehört und in welchem Maße solch einer förderungsfähig durch die Sozialbehörden dann wäre. Die Richter sind der Auffassung das trotz einer Verbreitung von immerhin 64 % der Informationsbedarf allein durch die Massenmedien Fernsehen und Radio abgedeckt werden könne. Bewerbungen und e-Mail Verkehr könnte wiederum an den Internetrechnern der Agenturen für Arbeit erledigt werden.
Die klagende forderte 737,40 Euro (Anschaffung eines PC nebst Zubehör und Router) sowie die Übernahme der Kosten für die Teilnahme an einem PC-Grundlehrgang.
Dem kann so nicht zugestimmt werden, grundsätzlich hat jeder ALGII-Empfänger Anrecht auf einem Computer, da in unserer heutigen Informationsgesellschaft der ständige Zugriff auf e-Mail und Bewerbungsunterlagen sowie die geballte Informationsflut kein Luxusgut oder eben etwas besonderes sein darf. Auch das Drucken von Bewerbungen ohne eigenen Rechner und Drucker ist äußerst kompliziert und teuer, denn die typischen Thermodrucker in den Agenturen für Arbeit sind keinesfalls geeignet um Akzeptable Bewerbungen drucken zu können. In Öffentlichen Büchereien ist häufig kein Zugriff auf eigene Speichermedien möglich, wenn dann der Zugriff auf einen Schreibarbeitsplatz besteht.
Selbstverständlich ist auf die Verhältnismäßigkeit zu schauen, es muss schließlich nicht der 1000,- € Spiele PC oder das rund 2000,- € MAC Book Air sein. Soweit verfügbar können hier ruhig auch gebrauchte Geräte, wie es bei sonstigem Mobiliar auch üblich ist, zur verfügung gestellt werden, soweit diese den Anforderungen noch genügen.
Aber auch gerade die Private Wirtschaft ist hier gefordert, häufig wird in Unternehmen schon nach geringer Laufzeit die EDV Anlage gewechselt. Anstatt diese zu verschrotten wäre eine Abgabe an die örtlichen Sozialkaufhäuser zu Organisieren. Da die Rechner Häufig noch sehr gut erhalten sind wäre hier eine Ökologische wie Ökonomische Lösung aufgezeigt.
Eine Grundausbildung im Umgang mit Computern ist heutzutage unerlässlich und wird von den Agenturen für Arbeit auch angestrebt, hier ist aber zu beachten das wirklich bedürftige diese Leistungen zeitnah nutzen können und geübte Nutzer nicht gleich den Dritten EDV-Kursus in folge besuchen müssen.
Hier ist jedenfalls weiterer Handlungsbedarf.
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