§ 328 II Nr. 3 StGB

„(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

3. eine nukleare Explosion verursacht …“

Atomic bombing of Nagasaki on August 9, 1945 (Foto: US-Militär)
Atomic bombing of Nagasaki on August 9, 1945 (Foto: US-Militär)

Gilt das auch für US-Presidenten…

Jedenfalls sollten sich die Betreiber von AKW’s / KKW’s, siehe Vattenfall, EON und co, darüber Hoffentlich im Klaren sein.

Aber sind in manchen fällen 5 Jahre wirklich genug?

Naja hoffen wir das dieser Paragraph nie Anwendung finden Würd. Denn ob groß oder Klein, ein Atomarer „Unfall“ ist nie Gut.

Soviel zum Thema Sichere ENERGIE…

beste Grüße
Gregor

siehe auch Einzelnachweiß: zum § 328 bei dejure.org
siehe auch Artikel: zum Nuklearangriff auf Hiroshima und Nagasaki bei Wikipedia

bagalutenGregor
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