Fanpages bleiben Online

Heute läuft das Ultimatum des Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein aus. Alle Betreiber von Facebook Fanpages in Schleswig-Holstein werden aufgefordert ihre seiten zu Löschen und social Plugins von ihren Websites zu entfernen. Ich werde mich nicht beteiligen. Warum?

Als erstes, was genau wird von den Datenschützern moniert?

Golem berichtet dazu heute, das aus Sicht der Datenschützer die Übermittlung von personenbezogener Daten an Dienste außerhalb Deutschlands oder eben der EU nicht zulässig sei. Warum? Da hier deutsches Datenschutzrecht nicht mehr greift. Datenschutz ist wichtig, keine Frage aber im Namen des Datenschutzes treten scheinbar völlig neue Probleme auf.

Nun unser Standard beim Datenschutz ist wie er ist und von heute auf Morgen bekommen wir dies auch nicht geändert. Sollten dies aber nicht unversucht lassen. Wir müssen also  darüber in den diskurs eintreten wie weit wir bereit sind unsere Vorstellung von Datenschutz an die moderne Welt anzupassen und so schnell wie möglich eine Entscheidung in form eines neuen Datenschutzgesetzes verabschieden.

Da ich die Datenschutzprobleme nicht abstreite, stellt sich also weniger die Frage ob deutsches Recht gebrochen wird, sondern Wer Verantwortlich ist?

Social Plugins

Social Plugins sind eine Methode Facebook Dienste in die eigene Internet Seite zu integrieren. Dies hat für den Betreiber der Seite entsprechende Vorteile. Rufe ich eine solche Seite auf, kann ich sofort sehen ob andere Freunde diese auch mögen oder wer was über diese Seite denkt beziehungsweise direkt mit meinen Facebook Freunden teilen oder liken.

Das Problem des Nutzers, er sieht nicht auf welche Seite er gelangt wenn er zum Beispiel blog.dickerbierbauch.de aufruft. So denkt er dass er bei einem Deutschen Angebot gelandet ist. Das Facebook ad-hoc dies auch weis ist im erst bewusst wenn er das Social-Plugin sieht. Dann aber ist es zu spät.

Social-Plugins gehören also bis auf weiteres entfernt, denn eine rechts sichere Einbindung scheint noch nicht machbar, selbst die Zwei-Klick Methode von heise wird ja nicht Akzeptiert.

Die Verantwortung liegt also beim Betreiber der Internetseite selber.

Fanpages

Hier sieht es etwas anders aus, der Internet Nutzer ruft eine Webseite von Facebook auf. Ich kann also erwarten das ihm die Risiken bewusst sind. Verantwortlicher Betreiber ist Facebook, nicht der Anbieter von Inhalten.

Immer wieder sind in den Letzten Jahren so genannte phishing Attacken breit in den Medien diskutiert worden, es ist also anzunehmen, dass es dem aufmerksamen Internetnutzer bekannt ist, das er immer schauen sollte auf welchen Link er klickt und auf welcher URL er ist. Sollte dies noch nicht so sein so müssen wir mehr Aufklärung betreiben.

Ein recht auf Schutz vor Dummheit, gibt es meines Wissens nicht.

YouTube, Flick’r und Co.

Bei der Einbindung sämtlicher dieser Services ist bei der Datenschutz rechtlichen Bewertung analog zu Facebook zu verfahren. Laut ULD Auffassung wären sie also allesamt unzulässig so lange sie ihre Server auch außerhalb Deutschlands haben.

Meiner Auffassung nach ist immer hin die Einbindung dieser Services Fragwürdig.

Schlussfolgerung

Die Schlussfolgerung daraus wäre also nur noch Anbieter zu Nutzen die Ihre Server ausschließlich in Deutschland betreiben.
Eine Idee die a) aufgrund der dezentralen Struktur des Internets schwierig  wird, wenn nicht fast unmöglich und b) zu einem Wettbewerbs Nachteil deutscher Unternehmen wird.

Denn wenn wir nicht ein Deutschlandnetz einführen, das an den Grenzen stoppt. Werden ausländische Anbieter dennoch die Vorteile von Facebook und co. nutzen. Auch auf dem deutschem Markt.

Facebook muss sich nun bewegen nicht die Nutzer.

Und wir brauchen eine vernünftige Fakten basierte und nicht emotionalisierte Debatte zum deutschen Datenschutz und ob dieser Zeitgemäß ist, und eine Weltweite Harmonisierung dieser Vorstellungen, mindestens aber auf EU-Ebene.

bagalutenGregor
bagalutenGregor

Freizeitblogger, Feuerwehrmann, Sozialdemokrat, telefonischer Kundenbetreuer
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